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IT-Vertragsrecht & EVB-IT

EVB-IT Systemvertrag: IT-Projekte rechtssicher gestalten

EVB-IT Systemvertrag und Systemliefervertrag verständlich erklärt: so gestaltest du IT-Projekte rechtssicher mit klarer Leistungsbeschreibung und Abnahme.

18. August 2023 7 Min. Lesezeit

KI-generiert

IT-Großprojekte scheitern selten an der Technik, sondern an unklaren Verträgen. Gerade bei EVB-IT Systemverträgen zeigt sich das in der Praxis sehr deutlich: unpräzise Leistungsbeschreibungen, fehlende Regelungen zur Abnahme oder offene Mitwirkungspflichten führen schnell zu Verzögerungen, Mehrkosten und Streit. Wenn du öffentliche IT-Projekte verantwortest oder auf Auftragnehmerseite mit der Verwaltung arbeitest, solltest du den EVB-IT Systemvertrag und den EVB-IT Systemliefervertrag wirklich verstehen und bewusst einsetzen.

Systemvertrag und Systemliefervertrag: Worum geht es überhaupt?

Die EVB-IT sind Mustervertragswerke, die Bund und öffentliche Hand für die Beschaffung von IT-Leistungen entwickelt haben. Sie sollen dir helfen, vergaberechtskonforme und ausgewogene IT-Verträge zu schließen. Für komplexe Projekte mit mehreren Komponenten sind vor allem zwei Vertragstypen relevant:

  • EVB-IT Systemvertrag
  • EVB-IT Systemliefervertrag

Beide zielen darauf, ein funktionsfähiges IT-System zu beschaffen, aber mit unterschiedlichem Schwerpunkt.

Vereinfacht:

  • Systemvertrag: Schwerpunkt auf Anpassung, Implementierung und projektbezogenen Dienstleistungen
  • Systemliefervertrag: Schwerpunkt auf Lieferung und Integration von Standardprodukten mit geringer Anpassungstiefe

Die richtige Einordnung ist nicht nur juristische Finesse. Sie entscheidet, welche AGB-Bausteine gelten, welche Haftungs- und Abnahmeregeln greifen und wie du das Projekt in der Vergabe strukturierst.

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Abgrenzung: Wann Systemvertrag, wann Systemliefervertrag?

Die Kernfrage lautet: Steht die Projektleistung im Vordergrund oder die Produktlieferung?

Typische Konstellationen für den EVB-IT Systemvertrag:

  • Individuelle Fachanwendung mit kundenspezifischer Programmierung
  • Einführung eines Standardprodukts mit umfangreicher Customizing-Leistung, komplexer Migrationsstrategie, Schnittstellenentwicklung
  • Mehrstufiges Einführungsprojekt mit Konzeption, Customizing, Datenmigration, Schulungen, Test- und Abnahmephasen
  • Projekte, bei denen der Auftragnehmer eine umfassende Systemverantwortung übernimmt, inklusive Projektmanagement

Typische Konstellationen für den EVB-IT Systemliefervertrag:

  • Lieferung eines weitgehend standardisierten Systems mit begrenztem Customizing
  • „Turnkey“-Lieferung aus Standardsoftware und Hardware, bei der die Einrichtung weitgehend nach Handbuch erfolgt
  • Fokus auf Beschaffung von Produkten, die Integration ist überschaubar und technisch wenig risikobehaftet

Praktische Abgrenzungsfragen:

  • Wie hoch ist der Anteil individueller Entwicklungs- oder Anpassungsleistung im Vergleich zum reinen Produktanteil?
  • Ist das Projektrisiko eher in der technischen Integration und Migration oder in der Bereitstellung der Produkte zu sehen?
  • Muss der Auftragnehmer ein Gesamtsystem mit definierter Funktionalität schulden oder nur die Lieferung funktionsfähiger Komponenten?

Als Faustregel: Je komplexer Projektsteuerung, Integration, Migration und individuelle Anpassung sind, desto eher EVB-IT Systemvertrag. Bei überwiegender Standardlieferung mit überschaubarer Implementierung spricht vieles für den Systemliefervertrag.

Leistungsbeschreibung und Anlagen: Das Herzstück des Vertrags

In der Praxis entstehen die meisten Konflikte, weil die Leistungsbeschreibung lückenhaft oder widersprüchlich ist. EVB-IT-Verträge arbeiten bewusst mit Anlagen. Diese sind kein „Beiwerk“, sondern die eigentliche Substanz.

Typische Anlagen beim Systemvertrag sind etwa:

  • Leistungsbeschreibung / Fachkonzept
  • Technisches Konzept / Systemarchitektur
  • Projektplan mit Meilensteinen
  • Pflichtenheft (falls genutzt)
  • Service- und Supportbeschreibung
  • Preisblatt
  • Mitwirkungsübersicht des Auftraggebers

Worauf du achten solltest:

  1. Konsistenz der Anlagen Widersprüche zwischen Leistungsbeschreibung, Pflichtenheft und Angebot sind ein Dauerbrenner. Kläre vor Vertragsschluss, welches Dokument im Zweifel vorrangig gilt. Nutze eine klare Rangfolge der Vertragsbestandteile.

  2. Funktionale statt rein technische Beschreibung Gerade im öffentlichen Bereich ist es sinnvoll, die Sollfunktion des Systems zu beschreiben und nicht nur Einzelkomponenten. Beispiel: „Der Bearbeitungsprozess X muss medienbruchfrei von Antrag bis Bescheid unterstützt werden“ statt „Es ist Software Y in Version Z bereitzustellen“.

  3. Leistungsgrenzen definieren Was ist im Projektumfang enthalten und was nicht? Besonders kritisch:

  • Anzahl der zu migrierenden Datensätze, Systeme, Schnittstellen
  • Anzahl Schulungen, Schulungsteilnehmer, Schulungsorte
  • Umfang von Customizing und Reports
  • Teststufen und Testfälle
  1. Change-Request-Verfahren regeln EVB-IT enthalten Ansätze dazu, aber du solltest im Projektkontext konkretisieren:
  • Wer darf Änderungen anfragen?
  • Wie werden Aufwandsschätzungen erstellt und freigegeben?
  • Welche Auswirkungen haben Änderungen auf Termine und Preise?

Eine saubere Leistungsbeschreibung erspart dir viel Diskussion in der Abnahmephase und bei Nachträgen.

Abnahme: Schnittstelle zwischen Projekt und Gewährleistung

Beim EVB-IT Systemvertrag ist die Abnahme zentral. Erst mit der Abnahme beginnt in der Regel die Gewährleistungsfrist, erst dann werden häufig Schlusszahlungen fällig.

Wichtige Punkte:

  • Art der Abnahme: Teilabnahmen, Meilensteinabnahmen, Schlussabnahme
  • Abnahmekriterien: fachlich, technisch, Performance, Sicherheit
  • Abnahmeverfahren: Testszenarien, Protokolle, Fristen, Fiktion der Abnahme

Ein pragmatischer Ansatz ist, die Abnahmekriterien frühzeitig in einer Anlage zu definieren, etwa:

  • Welche Testfälle werden durchgeführt?
  • Welche Fehlerklassen gibt es und welche Fehler verhindern die Abnahme?
  • Wie ist mit „Restmängeln“ umzugehen, die die Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen?

Beispiel für Fehlerklassen:

FehlerklasseBeschreibungWirkung auf Abnahme
ASchwerer Fehler, Systemfunktion wesentlich gestörtAbnahme ausgeschlossen
BMittlerer Fehler, Umgehungslösung möglichAbnahme möglich, Nachbesserungsfrist
CLeichter Fehler, kosmetisch oder geringe AuswirkungAbnahme bleibt möglich

Achte darauf, Abnahmefiktionen nicht zu scharf zu formulieren. Häufig wird vereinbart, dass eine Abnahme als erfolgt gilt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb einer bestimmten Frist konkrete Mängel rügt. Diese Fristen sollten realistisch sein, insbesondere bei komplexen Fachverfahren.

Beim Systemliefervertrag steht eher die Funktionsfähigkeit der gelieferten Komponenten im Vordergrund, die Abnahme ist oft stärker an Liefer- und Installationsnachweise gekoppelt. Trotzdem lohnt sich auch hier ein strukturiertes Abnahmeverfahren mit Protokollen.

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers: Kein „Nice to have“

In vielen Projekten wird unterschätzt, dass die öffentliche Stelle selbst umfangreiche Mitwirkungspflichten hat. Werden diese nicht erfüllt, gerät der Auftragnehmer schnell in Verzugslagen, die er nicht beherrschen kann. Gleichzeitig drohen auf Auftraggeberseite eigene Haftungs- und Vergaberisiken.

Typische Mitwirkungspflichten:

  • Bereitstellung von Räumen, Infrastruktur, Test- und Produktionsumgebungen
  • Bereitstellung von Testdaten, Zugängen, Ansprechpartnern
  • Mitwirkung bei Workshops, Anforderungsaufnahme, Tests
  • Termingerechte Freigaben von Konzepten, Pflichtenheften, Prototypen
  • Organisation der Anwenderschaft, etwa für Schulungen und Abnahmetests

Wichtig ist, diese Pflichten nicht nur allgemein zu benennen, sondern konkret zu terminieren und zu verantworten:

  • Wer ist fachlicher Projektleiter auf Auftraggeberseite?
  • Welche Gremien müssen Freigaben erteilen und wie lange dauern diese erfahrungsgemäß?
  • Welche Abhängigkeiten zu anderen Projekten bestehen?

Empfehlenswert ist eine Mitwirkungsmatrix als Anlage, in der du je Projektphase festhältst, welche Aufgaben beim Auftraggeber liegen und welche Konsequenzen ein Ausbleiben hat.

Typische Konfliktpunkte in EVB-IT Systemverträgen

Aus unserer Seminartätigkeit kennen wir eine Reihe wiederkehrender Konfliktfelder. Wenn du diese im Vorfeld adressierst, reduzierst du dein Projektrisiko deutlich.

  1. Unklare Projektziele und Scope Creep Die Verwaltung hofft auf „die eine Lösung für alles“, der Auftragnehmer kalkuliert einen klar abgegrenzten Scope. Fehlt eine klare Zieldefinition, wächst das Projekt schleichend. Gegenmaßnahme: Projektziele und Nicht-Ziele explizit in der Leistungsbeschreibung verankern, Change-Requests konsequent nutzen.

  2. Datenmigration und Schnittstellen Datenqualität und Altsysteme sind oft schlechter als gedacht. Schnittstellen erweisen sich als komplexer. Hier helfen:

  • Voruntersuchung der Altsysteme
  • realistische Annahmen in der Leistungsbeschreibung
  • klare Zuordnung, wer welche Daten bereinigt und migriert
  1. Termine und Verzugsfolgen Starre Endtermine ohne Berücksichtigung von Mitwirkungspflichten führen zu dauerhaften Verzugsvorwürfen. Besser:
  • Meilensteintermine mit Abhängigkeiten
  • Mechanismen zur Terminfortschreibung bei Änderungen oder Verzögerungen auf Auftraggeberseite
  • transparente Regelungen zu Vertragsstrafen und Verzugsfolgen
  1. Gewährleistung und Mängelbegriff Unklar ist oft, ob ein Fehler ein Gewährleistungsmangel oder eine neue Anforderung ist. Hier hilft eine enge Anbindung des Mängelbegriffs an die vereinbarten Leistungsbeschreibungen und Abnahmekriterien. Je besser dokumentiert ist, was geschuldet war, desto leichter ist die Einordnung.

  2. Nutzung von Open-Source-Komponenten Immer häufiger werden Open-Source-Bausteine eingesetzt. Diese bringen eigene Lizenzbedingungen mit sich. Stelle vertraglich klar:

  • Welche Open-Source-Komponenten dürfen verwendet werden?
  • Welche Lizenzmodelle sind zulässig?
  • Wer trägt das Risiko für Lizenzverstöße?

Checkliste: Worauf du vor Vertragsschluss achten solltest

Zum Abschluss eine kompakte Checkliste, die du für deine nächsten EVB-IT System- oder Systemlieferverträge nutzen kannst:

  • Ist klar, ob ein EVB-IT Systemvertrag oder ein EVB-IT Systemliefervertrag passt?
  • Liegt eine konsistente, widerspruchsfreie Leistungsbeschreibung vor, inklusive Anlagen?
  • Ist der Projektumfang klar abgegrenzt, inklusive Ausschlusskatalog?
  • Gibt es eine Rangfolge der Vertragsdokumente?
  • Sind Projektphasen, Meilensteine und Abnahmeverfahren konkret beschrieben?
  • Sind Abnahmekriterien, Fehlerklassen und der Umgang mit Restmängeln definiert?
  • Gibt es ein praxistaugliches Change-Request-Verfahren mit klaren Zuständigkeiten?
  • Sind Mitwirkungspflichten des Auftraggebers konkret benannt, terminiert und verantwortet?
  • Sind Verantwortlichkeiten für Datenmigration, Schnittstellen und Tests eindeutig geregelt?
  • Sind Haftung, Gewährleistung und etwaige Vertragsstrafen transparent und angemessen geregelt?
  • Ist die Nutzung von Drittsoftware und Open Source klar vertraglich gefasst?

Wenn du diese Punkte systematisch abarbeitest, gewinnst du deutlich mehr Sicherheit in deinen IT-Vergaben und Projekten. EVB-IT Systemverträge und Systemlieferverträge sind kein Selbstläufer, aber mit einer sauberen Vorbereitung und klaren Regelungen lassen sich viele Probleme vermeiden, bevor sie entstehen.

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