Kommentar zum IT- und Vergaberecht · Ed. 2026 · München
Wer die Norm versteht, führt das Verfahren ruhiger.
Ein Kommentar für alle, die Vergabeverfahren führen, IT-Verträge schließen und Datenschutz verantworten. Wir ordnen die Regeln ein, verweisen auf die richtigen Paragrafen und verzichten auf Kauderwelsch.
- 33 Beiträge
- 5 Rechtsgebiete
- Rn. fortlaufend annotiert
§ 02 Einstieg
Woran hakt es gerade?
Wähl die Frage, die deiner am nächsten kommt. Die Randnotiz führt dich ins passende Rechtsgebiet.
- „Muss ich das europaweit ausschreiben?“ → Vergaberecht Grundlagen
- „Darf ich dieses Angebot noch werten oder ausschließen?“ → Vergaberecht Vertiefung
- „Welche EVB-IT passt zu diesem IT-Projekt?“ → IT-Vertragsrecht & EVB-IT
- „Reicht mein Vertrag für Daten in der Cloud?“ → Datenschutz & DSGVO
- „Fällt unser KI-System unter den AI Act?“ → IT-Recht & Compliance
- „Brauchen wir eine interne Meldestelle?“ → IT-Recht & Compliance
§ 03 Register
Die Rechtsgebiete des Kommentars
- 01 Vergaberecht Grundlagen Schwellenwerte, Verfahrensarten, Leistungsbeschreibung und der Ablauf eines Vergabeverfahrens, verständlich für den Einstieg. Rn. 5
- 02 Vergaberecht Vertiefung Angebotswertung, Nachprüfungsverfahren, Auftragsänderungen nach § 132 GWB, Rahmenvereinbarungen und E-Vergabe für die Praxis. Rn. 10
- 03 IT-Vertragsrecht & EVB-IT Die EVB-IT-Verträge sicher anwenden, IT-Leistungen ausschreiben, Lizenzmanagement und Vertragsgestaltung für IT-Projekte. Rn. 7
- 04 Datenschutz & DSGVO DSGVO in der Praxis, Aufgaben des Datenschutzbeauftragten, technische und organisatorische Maßnahmen und Cloud-Datenschutz. Rn. 5
- 05 IT-Recht & Compliance EU AI Act, Hinweisgeberschutz, Cyber Resilience Act, Lieferkettengesetz und Compliance-Management, praxisnah eingeordnet. Rn. 6
§ 04 Kommentar
Ein annotierter Absatz
Tipp die Randziffern 1 an. Am Desktop erscheint die Anmerkung am Rand, mobil klappt sie darunter auf.
Ob ein Auftrag europaweit auszuschreiben ist, entscheidet sich zuerst am geschätzten Auftragswert. Liegt er über den EU-Schwellenwerten1, gilt das strengere Vergaberecht des GWB; darunter bleibt es beim nationalen Haushalts- und Landesvergaberecht2. Wer dabei personenbezogene Daten verarbeitet, braucht dafür stets eine Rechtsgrundlage3, und für die Arbeit mit Dienstleistern kommt ein Auftragsverarbeitungsvertrag4 hinzu. Willst du später einen laufenden IT-Vertrag ändern, prüfe, ob die Änderung noch zulässig ist oder ein neues Verfahren auslöst5.
§ 05 Apparat
Der Kommentar-Apparat
33 Beiträge, fortlaufend annotiert und nach Rechtsgebiet geordnet.
- Rn. 06 Angebotswertung und Zuschlag: rechtssicher entscheiden
- Rn. 07 Auftragsänderungen nach § 132 GWB
- Rn. 08 Barrierefreie Software beschaffen: BITV 2.0 und EN 301 549 in der Ausschreibung
- Rn. 09 E-Vergabe: elektronische Kommunikation im Verfahren
- Rn. 10 Eignung prüfen und die EEE richtig nutzen
- Rn. 11 IT-Sicherheitsanforderungen ausschreiben: BSI C5, ISO 27001 und Nachweise rechtssicher fordern
- Rn. 12 KI-Systeme ausschreiben: Vergabe- und Vertragsklauseln zum EU AI Act
- Rn. 13 Nachprüfungsverfahren: Rügen und Vergabekammer
- Rn. 14 Open-Source-Software ausschreiben: Vergaberecht, Lizenzen und Herstellerneutralität
- Rn. 15 Rahmenvereinbarungen vergeben und abrufen
- Rn. 16 EU Data Act: Cloud-Verträge zu Wechselpflichten und Exit-Klauseln prüfen
- Rn. 17 EVB-IT Cloud: Cloud-Leistungen der öffentlichen Hand
- Rn. 18 EVB-IT Systemvertrag: IT-Projekte rechtssicher gestalten
- Rn. 19 EVB-IT verstehen: die Verträge im Überblick
- Rn. 20 IT-Leistungen ausschreiben: von der Planung zum Vertrag
- Rn. 21 IT-Vertragsrecht für Nicht-Juristen
- Rn. 22 Software-Lizenzmanagement und Audit-Risiken
- Rn. 23 Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV): Pflichten nach Art. 28 DSGVO
- Rn. 24 Cloud und Datenschutz: DSGVO, Drittland, Schrems II
- Rn. 25 Datenschutzbeauftragter: Bestellung und Aufgaben
- Rn. 26 DSGVO in der Praxis: Grundlagen für Unternehmen und Behörden
- Rn. 27 TOM: Datenschutz technisch und organisatorisch umsetzen
- Rn. 28 Compliance-Management: Haftung und Delegation
- Rn. 29 Cyber Resilience Act: SBOM und Secure by Design
- Rn. 30 Hinweisgeberschutzgesetz: Meldestelle richtig aufsetzen
- Rn. 31 KI-Compliance: der EU AI Act in der Praxis
- Rn. 32 Lieferkettensorgfaltsgesetz: eine praktische Einordnung
- Rn. 33 NIS-2-Richtlinie: Wen sie betrifft und welche Pflichten gelten
§ 06 Standort
Was dieser Hub ist, und was nicht
- Ein Wegweiser durch IT- und Vergaberecht, mit den richtigen Fundstellen.
- Verständlich formuliert, für die Praxis in Behörde, IT-Einkauf und Fachbereich.
- Der Einstieg, bevor du ein passendes Seminar bei cmt.de buchst.
- Keine Rechtsberatung im Einzelfall und kein Ersatz für Anwältin oder Anwalt.
- Keine Gewähr für Vollständigkeit oder tagesaktuellen Gesetzesstand.
- Kein Katalog-Klon: Termine und Buchung liegen bei cmt.de.
§ 07 Glossar
Legaldefinitionen, kurz gefasst
- Schwellenwert
- Der geschätzte Auftragswert, ab dem das strengere EU-Vergaberecht des GWB gilt. Darunter greift das nationale Haushalts- und Landesvergaberecht.
- EVB-IT
- Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen. Standardisierte Musterverträge für Kauf, Pflege, Systeme, Dienst- und Cloud-Leistungen.
- Auftragsverarbeitung
- Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen Dienstleister im Auftrag. Geregelt in Art. 28 DSGVO, abgesichert über einen Vertrag.
- TOM
- Technische und organisatorische Maßnahmen. Der konkrete Schutz, mit dem du die Sicherheit der Verarbeitung nach Art. 32 DSGVO belegst.
- Rechtsgrundlage
- Die Erlaubnis, auf die sich eine Datenverarbeitung stützt. Ohne eine der Grundlagen aus Art. 6 DSGVO ist sie unzulässig.
- Verfahrensart
- Die Form des Vergabeverfahrens, etwa offen, nicht offen oder Verhandlungsverfahren. Sie bestimmt Ablauf und Wettbewerb.
- Compliance
- Die Regeln, an die sich eine Organisation halten muss, samt der Vorkehrungen, mit denen sie das sicherstellt und nachweist.
§ 08 · Kolophon
Vom Kommentar ins Seminar
Die Beiträge bringen dich in die Materie. Im Seminar arbeitest du mit erfahrenen Referentinnen und Referenten am eigenen Fall, mit aktuellem Gesetzes- und Rechtsprechungsstand, auf Wunsch auch inhouse. Termine und Buchung laufen über cmt.de.
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