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Wer die Norm versteht, führt das Verfahren ruhiger.

Ein Kommentar für alle, die Vergabeverfahren führen, IT-Verträge schließen und Datenschutz verantworten. Wir ordnen die Regeln ein, verweisen auf die richtigen Paragrafen und verzichten auf Kauderwelsch.

  • 33 Beiträge
  • 5 Rechtsgebiete
  • Rn. fortlaufend annotiert

§ 04 Kommentar

Ein annotierter Absatz

Tipp die Randziffern 1 an. Am Desktop erscheint die Anmerkung am Rand, mobil klappt sie darunter auf.

Ob ein Auftrag europaweit auszuschreiben ist, entscheidet sich zuerst am geschätzten Auftragswert. Liegt er über den EU-Schwellenwerten1, gilt das strengere Vergaberecht des GWB; darunter bleibt es beim nationalen Haushalts- und Landesvergaberecht2. Wer dabei personenbezogene Daten verarbeitet, braucht dafür stets eine Rechtsgrundlage3, und für die Arbeit mit Dienstleistern kommt ein Auftragsverarbeitungsvertrag4 hinzu. Willst du später einen laufenden IT-Vertrag ändern, prüfe, ob die Änderung noch zulässig ist oder ein neues Verfahren auslöst5.

§ 05 Apparat

Der Kommentar-Apparat

33 Beiträge, fortlaufend annotiert und nach Rechtsgebiet geordnet.

§ 06 Standort

Was dieser Hub ist, und was nicht

Das ist er
  • Ein Wegweiser durch IT- und Vergaberecht, mit den richtigen Fundstellen.
  • Verständlich formuliert, für die Praxis in Behörde, IT-Einkauf und Fachbereich.
  • Der Einstieg, bevor du ein passendes Seminar bei cmt.de buchst.
Das ist er nicht
  • Keine Rechtsberatung im Einzelfall und kein Ersatz für Anwältin oder Anwalt.
  • Keine Gewähr für Vollständigkeit oder tagesaktuellen Gesetzesstand.
  • Kein Katalog-Klon: Termine und Buchung liegen bei cmt.de.

§ 07 Glossar

Legaldefinitionen, kurz gefasst

Schwellenwert
Der geschätzte Auftragswert, ab dem das strengere EU-Vergaberecht des GWB gilt. Darunter greift das nationale Haushalts- und Landesvergaberecht.
EVB-IT
Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen. Standardisierte Musterverträge für Kauf, Pflege, Systeme, Dienst- und Cloud-Leistungen.
Auftragsverarbeitung
Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen Dienstleister im Auftrag. Geregelt in Art. 28 DSGVO, abgesichert über einen Vertrag.
TOM
Technische und organisatorische Maßnahmen. Der konkrete Schutz, mit dem du die Sicherheit der Verarbeitung nach Art. 32 DSGVO belegst.
Rechtsgrundlage
Die Erlaubnis, auf die sich eine Datenverarbeitung stützt. Ohne eine der Grundlagen aus Art. 6 DSGVO ist sie unzulässig.
Verfahrensart
Die Form des Vergabeverfahrens, etwa offen, nicht offen oder Verhandlungsverfahren. Sie bestimmt Ablauf und Wettbewerb.
Compliance
Die Regeln, an die sich eine Organisation halten muss, samt der Vorkehrungen, mit denen sie das sicherstellt und nachweist.

§ 08 · Kolophon

Vom Kommentar ins Seminar

Die Beiträge bringen dich in die Materie. Im Seminar arbeitest du mit erfahrenen Referentinnen und Referenten am eigenen Fall, mit aktuellem Gesetzes- und Rechtsprechungsstand, auf Wunsch auch inhouse. Termine und Buchung laufen über cmt.de.

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