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Vergaberecht Grundlagen

Vergaberecht verstehen: die Grundlagen für die Praxis

Vergaberecht verstehen: du lernst die Grundlagen von GWB, VgV, UVgO und VOB und wie ein Vergabeverfahren in der Praxis abläuft.

29. April 2024 7 Min. Lesezeit

KI-generiert

Du arbeitest in einer Vergabestelle, im IT-Einkauf oder als Anbieter für öffentliche Auftraggeber und sollst „nach Vergaberecht“ ausschreiben oder anbieten. In der Praxis prallen dann oft Zeitdruck, Fachanforderungen und rechtliche Vorgaben aufeinander. Dieser Beitrag gibt dir einen verständlichen Überblick: Warum gibt es Vergaberecht, welche Regelwerke gelten und wie läuft ein Vergabeverfahren typischerweise ab.

Warum gibt es Vergaberecht?

Vergaberecht ist das Regelwerk für die Beschaffung der öffentlichen Hand. Es soll sicherstellen, dass staatliches Geld ordentlich, wirtschaftlich und fair ausgegeben wird. Dahinter stehen im Wesentlichen vier Ziele:

  1. Schutz von Steuergeldern Öffentliche Auftraggeber beschaffen in großem Umfang Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen. Das Vergaberecht soll verhindern, dass Mittel „unter der Hand“ vergeben oder verschwendet werden.

  2. Wettbewerb und Marktöffnung Gerade im EU-Binnenmarkt soll nicht nur der „Stammlieferant vor Ort“ eine Chance haben. Unternehmen aus anderen Regionen oder Mitgliedstaaten sollen sich ebenfalls bewerben können.

  3. Gleichbehandlung und Transparenz Alle geeigneten Unternehmen sollen die gleichen Informationen, Fristen und Chancen erhalten. Entscheidungen müssen nachvollziehbar sein. Das schützt auch dich als Vergabestelle: Wer sauber dokumentiert, kann Entscheidungen im Nachhinein begründen.

  4. Korruptionsprävention und Compliance Klare Verfahren, Dokumentationspflichten und Kontrollmöglichkeiten erschweren Vetternwirtschaft und Korruption. Für Behörden ist das ein wichtiger Bestandteil ihrer Compliance-Struktur.

Diese Ziele sind in den Grundprinzipien des Vergaberechts verankert. Darauf kommen wir gleich zurück.

Die wichtigsten Rechtsquellen: GWB, VgV, UVgO, VOB

Das Vergaberecht ist in Deutschland gestuft aufgebaut. Zentral sind:

  • Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Teil 4 §§ 97 ff. GWB enthalten die Grundprinzipien und die „Dachregeln“ für die Vergabe öffentlicher Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte. Das GWB regelt auch die Nachprüfung vor den Vergabekammern.

  • Vergabeverordnung (VgV) Die VgV konkretisiert die GWB-Vorgaben für Liefer- und Dienstleistungen sowie Planungsleistungen im Oberschwellenbereich. Hier findest du etwa Vorgaben zu Verfahrensarten, Fristen, Eignungs- und Zuschlagskriterien.

  • VOB/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A) Die VOB/A regelt die Vergabe von Bauleistungen. Sie existiert für den Ober- und den Unterschwellenbereich in unterschiedlichen Abschnitten. Ergänzt wird sie durch VOB/B (Vertragsbedingungen) und VOB/C (Technische Vorschriften).

  • Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) Die UVgO gilt für Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte, also im nationalen Bereich, soweit sie eingeführt ist. Sie orientiert sich inhaltlich stark an der VgV, ist aber weniger formalisiert.

Daneben gibt es Besonderheiten, etwa für Sektorenauftraggeber, Konzessionen oder Verteidigungs- und Sicherheitsaufträge. Für Einsteiger genügt zunächst der Blick auf das „Standarddreieck“ GWB, VgV/UVgO und VOB/A.

Ober- und Unterschwellenbereich: Wo verläuft die Grenze?

Ob ein Auftrag „oberhalb“ oder „unterhalb“ der Schwellenwerte liegt, ist entscheidend. Die EU-Schwellenwerte werden regelmäßig angepasst. Sie legen fest, ab welchen Auftragswerten das europaweite Vergaberecht gilt.

Grundprinzip:

  • Oberschwellig Auftragswert liegt über dem relevanten EU-Schwellenwert. Es gelten GWB und VgV (bzw. für Bauleistungen Abschnitt 2 der VOB/A). Veröffentlichung in EU-weiten Medien, insbesondere im Supplement zum Amtsblatt der EU (TED).

  • Unterschwellig Auftragswert liegt darunter. Es gilt (soweit eingeführt) die UVgO für Liefer- und Dienstleistungen und Abschnitt 1 der VOB/A für Bauleistungen. Veröffentlichung in nationalen Bekanntmachungsmedien.

Wichtig ist der geschätzte Auftragswert. Er ist ohne Umsatzsteuer zu berechnen und umfasst den Gesamtwert des Auftrags über die Laufzeit inklusive etwaiger Verlängerungsoptionen. „Zurechtschneiden“, um unter einem Schwellenwert zu bleiben, ist unzulässig.

Als Faustformel: Je höher der Auftragswert, desto strenger und formalisierter sind die Vorgaben, insbesondere hinsichtlich Bekanntmachung, Fristen und Dokumentation.

Grundprinzipien des Vergaberechts

Die Leitgedanken des Vergaberechts ziehen sich durch alle Regelwerke. Sie helfen dir bei der Auslegung und bei Einzelfragen.

Wettbewerb

Vergaben sollen grundsätzlich im Wettbewerb erfolgen. Das bedeutet:

  • So viele geeignete Bieter wie möglich sollen eine Chance haben.
  • Direktvergaben und freihändige Verfahren sind die Ausnahme und nur in engen Grenzen zulässig.
  • Leistungsbeschreibungen dürfen den Wettbewerb nicht unnötig einschränken, etwa durch Hersteller- oder Produktvorgaben ohne „oder gleichwertig“.

Für dich in der Praxis: Prüfe, ob die gewählte Verfahrensart den Wettbewerb eröffnet und ob Eignungsanforderungen und technische Spezifikationen nicht unnötig eng gefasst sind.

Transparenz

Transparenz heißt:

  • Klare, vollständige und rechtzeitig veröffentlichte Informationen.
  • Schriftliche Vergabeunterlagen, die für alle Bieter identisch sind.
  • Dokumentation der maßgeblichen Entscheidungen im Vergabevermerk.

Typische Fehler sind unklare Zuschlagskriterien oder nachträgliche Änderungen der Anforderungen ohne entsprechende Information an alle Bieter. Transparenz schützt dich auch, wenn ein Bieter nachfragt oder rügt.

Gleichbehandlung

Gleichbehandlung verlangt:

  • Alle Bieter erhalten dieselben Informationen zur selben Zeit.
  • Fristen gelten für alle gleichermaßen.
  • Die Wertung erfolgt nach einheitlichen Maßstäben.

Beispiel: Wenn du eine Bieterfrage beantwortest, musst du die Antwort grundsätzlich allen interessierten Unternehmen zur Verfügung stellen, nicht nur dem Fragesteller.

Wirtschaftlichkeit

Ziel ist der wirtschaftlichste und nicht zwingend der billigste Anbieter. Das Vergaberecht spricht vom „wirtschaftlichsten Angebot“. Du kannst also neben dem Preis auch qualitative Kriterien berücksichtigen, etwa:

  • Qualität und Funktionalität
  • Service und Support
  • Betriebskosten über die Laufzeit
  • Nachhaltigkeitsaspekte, soweit vergaberechtlich zulässig

Wichtig ist, dass du die Kriterien und ihre Gewichtung vorab festlegst und bekannt machst.

Überblick: Ablauf eines Vergabeverfahrens

In der Praxis unterscheiden sich Verfahren nach Auftragsart, Wert und Verfahrensart. Der grobe Ablauf folgt aber meist einem ähnlichen Muster.

1. Bedarfsermittlung und Markterkundung

Am Anfang steht der Bedarf:

  • Was wird konkret benötigt
  • Wann wird es benötigt
  • Welche internen Vorgaben (z. B. IT-Strategie, Datenschutz, Informationssicherheit) sind zu beachten

Eine Markterkundung ist zulässig, solange sie nicht zu einer unzulässigen Bieterbevorzugung führt. Du kannst etwa:

  • allgemeine Informationen zum Markt einholen
  • technische Möglichkeiten sondieren
  • unverbindliche Budgetschätzungen abfragen

Wichtig: Alle späteren Bieter müssen weiterhin gleiche Chancen haben. Informationen aus der Markterkundung dürfen nicht exklusiv einem Unternehmen zugutekommen.

2. Wahl der Verfahrensart und Wertschätzung

Auf Grundlage der Bedarfsermittlung schätzt du den Auftragswert. Danach wählst du:

  • Oberschwellig oder unterschwellig
  • Bauleistung oder Liefer-/Dienstleistung
  • Geeignete Verfahrensart, z. B.:
  • Offenes Verfahren
  • Nichtoffenes Verfahren
  • Verhandlungsverfahren
  • Wettbewerblicher Dialog
  • Direktvergabe / Verhandlungsvergabe im Unterschwellenbereich, soweit zulässig

Die Wahl der Verfahrensart ist rechtlich relevant. Falsche Einordnung kann zu Nachprüfungsverfahren und Verzögerungen führen.

3. Erstellung der Vergabeunterlagen

Kernstück sind die Vergabeunterlagen. Typischerweise enthalten sie:

  • Leistungsbeschreibung Möglichst produktneutral, funktional und klar. Bei IT-Leistungen etwa Anforderungen an Schnittstellen, Datenschutz, IT-Sicherheit und Service-Level.

  • Eignungskriterien Welche Mindestanforderungen müssen Bieter erfüllen, etwa Fachkunde, Referenzen, finanzielle Leistungsfähigkeit.

  • Zuschlagskriterien und Gewichtung Wie wird gewertet, z. B. 60 % Preis, 40 % Qualität, mit klar definierten Unterkriterien.

  • Vertragsbedingungen Zum Beispiel EVB-IT-Vertragsmuster bei IT-Beschaffungen oder VOB/B bei Bauleistungen.

  • Formvorgaben Fristen, Form der Angebote, Anforderungen an elektronische Angebotsabgabe, Nachweise.

Saubere Unterlagen sind entscheidend. Unklarheiten führen zu Bieterfragen, Rügen oder späteren Streitigkeiten in der Vertragsdurchführung.

4. Bekanntmachung und Bereitstellung der Unterlagen

Im Oberschwellenbereich musst du den Auftrag europaweit bekannt machen. Im Unterschwellenbereich erfolgt die Bekanntmachung national, etwa über Vergabeplattformen.

Wichtig:

  • Vergabeunterlagen müssen in der Regel elektronisch und unentgeltlich zugänglich sein.
  • Fristen müssen ausreichend bemessen sein, insbesondere bei komplexen IT-Projekten oder Bauvorhaben.
  • Änderungen an den Unterlagen müssen rechtzeitig mitgeteilt werden, Fristen sind gegebenenfalls zu verlängern.

5. Angebotsphase und Bieterkommunikation

Während der Angebotsfrist können Unternehmen:

  • Vergabeunterlagen abrufen
  • Fragen stellen
  • Angebote abgeben oder zurückziehen und neu einreichen

Du musst:

  • Anfragen zeitnah beantworten
  • Antworten in der Regel allen Interessenten zur Verfügung stellen
  • die Vertraulichkeit von Angebotsinhalten wahren

Kommunikation erfolgt heute üblicherweise über elektronische Vergabeplattformen. Sie helfen, Fristen und Dokumentation im Griff zu behalten.

6. Angebotsöffnung und formale Prüfung

Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die Angebote geöffnet. Je nach Rechtsgrundlage gelten besondere Vorschriften zur Angebotsöffnung und Protokollierung.

Es folgen:

  • Formale Prüfung Fristgerechter Eingang, Vollständigkeit, Einhaltung der Formvorschriften.

  • Prüfung auf Ausschlussgründe Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach GWB/VgV, z. B. schwere Verfehlungen, Korruption, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorschriften.

Fehler in diesem Stadium können später kaum geheilt werden. Eine sorgfältige Dokumentation ist wichtig.

7. Wertung der Angebote

Die Wertung erfolgt in mehreren Stufen:

  1. Eignungsprüfung Erfüllt der Bieter die festgelegten Eignungsanforderungen

  2. Prüfung der Angemessenheit der Preise Prüfung auf ungewöhnlich niedrige oder hohe Angebote, gegebenenfalls Aufklärung.

  3. Zuschlagswertung Bewertung nach den vorab bekannt gemachten Zuschlagskriterien und deren Gewichtung.

Wesentlich ist, dass du dich strikt an die zuvor festgelegten Kriterien hältst. Spontane „Umdeutungen“ oder Ergänzungen sind unzulässig.

8. Zuschlag, Information und Dokumentation

Am Ende steht der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. Vorher:

  • Im Oberschwellenbereich gilt eine Stillhaltefrist: Unterlegene Bieter sind vor Zuschlagserteilung zu informieren. Sie erhalten auf Anfrage Auskunft über die Gründe der Nichtberücksichtigung.
  • Im Unterschwellenbereich bestehen je nach Rechtsgrundlage Informationspflichten, wenn auch weniger formalisiert.

Dokumentation:

  • Der Vergabevermerk hält den Ablauf und die wesentlichen Entscheidungen fest, etwa Wahl der Verfahrensart, Wertung und Zuschlagsentscheidung.
  • Eine gute Dokumentation ist deine Absicherung bei Nachfragen, Prüfungen oder Nachprüfungsverfahren.

Checkliste: Wichtige Fragen für Einsteiger

Zum Abschluss eine knappe Checkliste, die du bei jedem neuen Verfahren durchgehen kannst:

SchrittZentrale Fragen
BedarfWas wird wirklich benötigt, welche Mindestanforderungen sind zwingend, gibt es interne Vorgaben (IT, Datenschutz, Compliance)
WertschätzungWie hoch ist der geschätzte Auftragswert über die gesamte Laufzeit, oberschwellig oder unterschwellig
RechtsgrundlageGilt VgV oder UVgO, handelt es sich um Bauleistungen nach VOB/A
VerfahrensartWelche Verfahrensart ist zulässig und sachgerecht, fördert sie hinreichend den Wettbewerb
VergabeunterlagenSind Leistungsbeschreibung, Eignungs- und Zuschlagskriterien klar, transparent und nicht diskriminierend, sind Vertragsbedingungen abgestimmt
FristenSind Angebots- und Bieterfragenfristen realistisch, wurde Komplexität des Auftrags berücksichtigt
KommunikationWie werden Fragen beantwortet, werden alle Bieter gleich informiert, ist die Dokumentation sichergestellt
WertungStimmen Wertungsmatrix und Zuschlagskriterien überein, sind die Entscheidungen nachvollziehbar begründet
ZuschlagWurden Informationspflichten gegenüber unterlegenen Bietern erfüllt, ist der Vergabevermerk vollständig

Wenn du tiefer einsteigen möchtest, etwa zu speziellen Verfahrensarten, IT-spezifischen Vertragsmustern oder Nachprüfungsverfahren, findest du passende Seminare und Termine bei uns auf cmt.de.

Vergaberecht bleibt komplex, aber mit einem klaren Verständnis der Grundlagen, der maßgeblichen Regelwerke und des typischen Verfahrensablaufs kannst du in der Praxis deutlich sicherer agieren.

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